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Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können.

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einige Hilfestellungen geben, welche Vorsorge man treffen kann, für den Fall, das eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist.

 

  • Mit einer Patientenverfügung kann man vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden. Wenn Sie nicht möchten, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind, können Sie durch die Patientenverfügung festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind.
     
  • Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie einer anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass Sie die Fähigkeit, selbst zu entscheiden einbüßen. Der Bevollmächtigte kann dann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht so ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit.

 

Über diesen Link gelangen Sie auf die Seite zum Thema Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht des Bundesjustizministeriums. Hier finden Sie weitergehende Informationen und entsprechende Formulare.

 

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