Im Falle des Verlustes eines nahen Angehörigen oder guten Freundes sieht man sich oft mit vielen Fragen konfontiert, die einer Entscheidung in recht kurzer Zeit bedürfen.
Um Ihnen bei der Wahl einer angemessenen Ruhestätte für den Verstorbenen zur Seite zu stehen, möchten wir Ihnen auf dieser Seite einen Überblick über die verschiedenen Varianten von Grabstätten geben.
Erlauben Sie uns vorweg eine Anmerkung in eigener Sache.
Oftmals hören wir in userem Geschäftsalltag die Aussage "Grabpflege ist teuer", was so pauschal sicher nicht zutrifft.
Selbstverständlich lässt sich auch eine Grabpflege kostenintensiv gestalten, was aber davon abhängig ist, welche Leistungen in welchem Umfang erbracht werden sollen.
Als Beispiel sei hier nur genannt, dass es bei uns möglich ist, unsere Basispflege mit 20 Pflegegängen pro Jahr für eine zweistellige Wahlgrabstätte bereits für 17,00 € monatlich abzuschließen.
Die nächst "kostspieligere" Variante, unsere beliebte "Intensivpflege" liegt bei monatlich 21,60 €, zuzüglich der gewünschten Bepflanzungen.
Mehr zu unserem Pflegeservice und zu Preisen erfahren Sie unter Grabpflege - Unser Service.
Die Familiengrabstätte (mehrstellige Wahlgrabstätte)
Bei einer sogenannten Familiengrabstätte handelt es sich meist um eine zwei- oder mehrstellige Grabstätte, die oftmals bereits seit Generationen auf dem Friedhof besteht. Die Lage einer solchen Grabstätte können Sie selbst bestimmen, sofern keine bestehende vorhanden ist.
Diese Grabstätten haben eine Ruhefrist von 25 Jahren ab dem Zeitpunkt der letzten Bestattung. In aller Regel sind diese Grabstätten für Erdbestattungen vorgesehen. Eine erneute Beisetzung auf der gleichen Stelle ist erst mit Ablauf der Ruhefrist möglich.
Sie haben aber hier die Möglichkeit, auch Urnen bestatten zu lassen. Dies kann auch vor Ablauf der Ruhefrist geschehen und es ist möglich, auch mehrere Urnen auf der Grabstätte beisetzen zu lassen.
Wichtig zu wissen ist, dass Sie diese Grabstätten nach Ablauf der Ruhefrist verlängern können und die Grabstätte so über Jahre und Jahrzehnte ein wichtiger Ort zum Gedenken für Ihre Familie ist.
Die einstellige Wahlgrabstätte
Diese Grabvariante entspricht in ihrer Art der mehrstelligen Wahlgrabstätte, nur eben wie die Bezeichnung schon verrät, ist diese Grabstätte nur für eine Erdbestattung zugelassen.
Sie haben aber auch hier die Möglichkeit, auch mehrere Urnen beisetzen zu lassen.
Eine erneute Belegung mit einer Erdbestattung ist allerdings erst nach Ablauf der 25jährigen Ruhefrist möglich.
Wie bei allen Wahlgrabstätten können Sie sich hier die Lage der Grabstätte selbst aussuchen und es besteht auch hier die Möglichkeit, die Grabstätte nach Ablauf der Ruhefrist zu verlängern.
Die Reihengrabstätte
Bei einer Reihengrabstätte haben Sie nicht die Möglichkeit, sich die Lage des Grabes auszusuchen. Hierbei werden, wie der Name schon verrät, die Grabstätten nach der Reihe vergeben.
Ursprünglich ist auch diese Variante für die Erdbesattung ausgelegt, es lassen sich hier jedoch alternativ auch eine Urne pro Grabstätte bestatten.
Das Nutzungsrecht an einer Reihengrabstätte läuft nach der Ruhefrist von 25 Jahren aus und kann nicht verlängert werden.
Die Urnengrabstätte
Bei der Urnenreihengrabstätte handelt es sich um eine Grabstätte, in der eine Urne beigesetzt werden kann. Die Größe dieser Grabstätte ist auf 50 x 50 cm begrenzt.
Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nach Ablauf der Ruhefrist nicht möglich.
Die Urnenwahlgrabstätte
Die Urnenwahlgrabstätte bietet die Möglichkeit, zwei- oder mehrstellig zu sein. Sie haben also hier die Möglichkeit, pro Stelle eine Urne beisetzen zu lassen. die Größe einer zweistelligen Urnenwahlgrabstätte ist auf 100 x 50 cm begrenzt.
Da es sich um eine Wahlgrabstätte handelt, ist es hier möglich, nach Ablauf der Ruhefrist das Nutzungsrecht zu verlängern.
Das Urnengemeinschaftsgrab
Zukünftig möchten wir Ihnen gerne eine Alternative zu den bestehenden Formen der Urnenbestattung anbieten können.
Bei einem Urnengemeinschaftsgrab handelt es sich um eine gärtnerisch gestaltete und gepflegte Grabstätte auf der Grundfläche einer zwei- oder mehrstelligen Wahlgrabstätte.
Jede beigesetzte Urne wird auf dem aufgestellten Grabstein mit Namen und Daten erwähnt, die Grabstätte wird von uns angelegt, gepflegt und zu den jeweiligen Jahreszeiten wechselnd bepflanzt.
Aufgrund der Tatsache, dass sich hier mehrere Urnen eine traditionelle Grabstätte "teilen" und die Pflege über einen treuhänderisch verwalteten Dauergrabpflegevertrag gesichert ist, können wir diese Leistung zu einem attraktiven Preis anbieten.